Hier finden Sie verschiedene Programme des Landes Berlin sowie der Agentur für Arbeit, die Arbeitgeber bei der Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützen.
Mit der Initiative weiterbildung.berlin werden Berliner Unternehmen bei der beruflichen Weiterbildung und damit der Fachkräftesicherung unterstützt.
Berliner Unternehmen können sich kostenfrei telefonisch, digital oder vor Ort im Ludwig Erhard Haus von einem Expertenteam rund um das Thema Weiterbildung beraten lassen.
Das Land Berlin bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Möglichkeit durch finanzielle Unterstützung gezielt gefördert zu werden, wenn sie neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze schaffen.
Als kleines oder mittleres Unternehmen mit Betriebsstätte in Berlin können Sie einen Zuschuss (bis zu 17.000 €) erhalten, wenn Sie einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz mit einer Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden pro Woche für eine Person schaffen, die:
Für weitergehende Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung steht Ihnen die zgs consult GmbH als Ansprechpartnerin jederzeit zur Verfügung. Bitte beachten Sie: Der Antrag muss unbedingt vor der Einstellung eingehen.
Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung fördert mit dem Lohnkostenzuschuss für Ältere die Eingliederung älterer Arbeitnehmer*innen in Berlin. Im Sozialgesetzbuch ist dies nach § 88ff. SGB III geregelt. Dadurch erhöhen sich die Integrationschancen für ältere Arbeitnehmer*innen auf dem Berliner Arbeitsmarkt. Die so geschaffenen sozialversicherungspflichtigen Stellen kommen dem gemeinnützigen Bereich zugute. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zgs consult GmbH:
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
Antragsberechtigte der Förderung sind Beschäftigungsträger und freie Träger, die nach gemeinnützigen Grundsätzen agieren.
Sie sind sich nicht sicher, welche Fördermöglichkeiten Ihnen zustehen? Eine Qualifizierungsberatung umfasst die Beratung zu Qualifizierungsbedarfen, zu Qualifizierungswegen und Berufsabschlüssen, zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten, zu Personalentwicklung und Weiterbildung, sowie die Sensibilisierung für Entwicklungsmöglichkeiten für geringqualifizierte und ältere Mitarbeitende. Für eine solche Beratung können Sie sich an folgende Kontakte wenden:
Die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten kann durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden:
Damit Sie Schulungen an die Bedürfnisse Ihres Betriebes anpassen können, ist es für die Förderung unerheblich, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.
Befinden sich Mitarbeitende von Ihnen in Kurzarbeit, bestehen folgende Fördermöglichkeiten:
Die Höhe des Zuschusses hängt von den Lehrgangskosten und der Unternehmensgröße ab. Wenn Sie Fragen zur Weiterbildung während Kurzarbeit in Ihrem Betrieb haben, wenden Sie sich an den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.
Bis 31. Juli 2023 wird den Betrieben für die Beschäftigten, die in Kurzarbeit sind und sich gleichzeitig qualifizieren, die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge erstattet (§ 106a SGB III) unter folgenden Voraussetzungen:
Eine weitere Fördermöglichkeit, die von Ihnen als Unternehmen genutzt werden kann, ist die Förderung der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II) und der Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II).
Wenn Sie jemanden sozialversicherungspflichtig beschäftigen, der mindestens zwei Jahre lang arbeitssuchend war oder der viele Jahre lang Arbeitslosengeld II (Grundsicherung) erhalten hat und über 25 Jahre alt ist, können Sie beim örtlichen Jobcenter einen Antrag auf Förderung für folgende Leistungen stellen: